Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

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Umgang mit Petitionsrecht durch die Stadt Köln

Mitte Februar wandte ich mich mit einer Eingabe nach Artikel 17, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, an die Bezirksbürgermeisterin des Kölner Stadtbezirk Innenstadt. Wortlaut nachstehend.